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DAB+ in Sachsen: Medienanstalt schreibt Restkapazitäten aus

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat im Rahmen seiner Sitzung am 04.10.2022 die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten zur Nutzung für digital-terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme und Telemedien durch private Veranstalter für den sachsenweiten Multiplex beschlossen. Es handelt sich um Übertragungskapazitäten von bis zu 228 Capacity Units einer DAB+ Bedeckung zur Versorgung des Freistaates Sachsen, die im ersten Ausschreibungsverfahren noch nicht vergeben wurden. Der Entscheidung vorausgegangen waren Interessensbekundungen kommerzieller Hörfunkveranstalter, ihre Programme auch sachsenweit verbreiten zu wollen und die hierfür noch freien Kapazitäten nutzen zu wollen.

Es werden Bewerbungen für 24-stündige Hörfunkprogramme in Gestalt von Voll- oder Spartenprogrammen sowie für Telemedien erwartet, die das terrestrische Programmangebot im Sendegebiet ergänzen und bereichern. Bei einer notwendigen Auswahl aus mehreren Bewerbungen hat zunächst jener Antragsteller Vorrang, dessen Programm einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das Verbreitungsgebiet enthält und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lässt. Die Zulassungen für den Regelbetrieb werden zunächst für 10 Jahre erteilt. Für eine sachangemessene Empfangs- und Tonqualität einschließlich der für programmbegleitende Dienste erforderlichen Datenraten sollen je Programm in der Regel 60 oder 66 Capacity Units zugewiesen werden.

Für die landesweite DAB+ Bedeckung haben folgende private Hörfunkveranstalter bereits Zulassungen erhalten.

  • ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG für das Programm „OLDIE ANTENNE“
  • BEBE Medien GmbH für das Programm „detektor.fm Wort“
  • Funkhaus Halle GmbH & Co. KG für das Programm „89.0 RTL“
  • Funkhaus Würzburg Studiobetriebs-GmbH für das Programm „Radio Galaxy Sachsen“
  • radio B2 GmbH für das Programm „Schlager Radio“
  • Radio TEDDY GmbH & Co. KG für das Programm „Radio TEDDY“
  • Sächsischer Landesverband Freier Radios e.V. i.G. für das Programm „Rundfunk-Kombinat Sachsen“
  • SECONDRADIO UG für das Programm „SecondRadio“
  • Skyline Medien GmbH für das Programm „JAM FM Sachsen“
  • Femotion GmbH für das Programm „FEMOTION“
  • SECONDRADIO UG für das Programm „Radio Ostrock“

Die Ausschreibung wird voraussichtlich Mitte Oktober 2022 im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.

Quelle: SLM